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Neu-Ulm,Berufseinsteiger,Zeitarbeit,Personaldienstleister,Mitarbeiterplanung,Lösungen,Arbeitnehmerüberlassung,Weiterbildung,Zeitarbeiter für Süddeutschland,

SACHVERSTÄNDIGER WERNER PENSCHKE
DAS LEISTEN WIR FÜR SIE & IHRE IMMOBILIE

Wir erstellen Wertgutachten über Immobilien, eine komplexe Aufgabe mit weitreichenden finanziellen und rechtlichen Konsequenzen. Daher sollte sie auch nur von erfahrenen Sachverständigen durchgeführt werden. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Arten von Gutachten und von Anlässen, wann Wertgutachten hilfreich oder zwingend notwendig sind.

Durch eine nachvollziehbare Darstellung im Gutachten werden Ergebnisse begreifbar; bei mehreren Beteiligten (z.B. bei Erbauseinandersetzungen, steuerlichen Verfahren) wird oft erst durch das Gutachten eine Einigung möglich. Dabei sind wir gerne behilflich.

W E I T E R - S C R O L L E N

ARTEN VON GUTACHTEN

Verkehrswertgutachten
Der Verkehrswert ist der Wert, der bei einem normalen Verkauf in angemessener Zeit reell zu erzielen wäre. Er stellt damit den Marktwert dar.
Bei:
• Geplantem Verkauf,
• Vermögensauseinandersetzungen (Scheidung, Erbengemeinschaft),
• behördlichen Zwecken,
• handelsrechtlichen und steuerlichen Zwecken.
Beleihungswertgutachten
Der Beleihungswert ist der Wert, den Kreditinstitute wie Banken und Sparkassen bei einer Kreditvergabe zugrunde legen, wenn die Besicherung durch Ihre Immobilie erfolgt. Er berücksichtigt nicht den augenblicklichen Wert, sondern langfristige und besonders sichere Eigenschaften der Immobilie.
Bei:
• Kreditaufnahme mit Absicherung durch eine Grundschuld oder
• Hypothek an Ihrer Immobilie.
Mietgutachten
Der Mietwert ist der Wert, der im Augenblick marktüblich von einem Mieter für Ihre Immobilie gezahlt werden würde.
Bei:
Verhandlungen mit Ihrem Mieter, z.B. im Zusammenhang mit Ihrem Mieterhöhungsverlangen, teilweise bei Scheidungsverhandlungen.
Sonstige Gutachten
Gerne stehen wir für weitere Bewertungsaufgaben in jedem Zusammenhang mit Ihrer Immobilie zur Verfügung.
Beispiele:
• Bewertung von Lasten an Immobilien (Wohnungsrecht, Geh- und Fahrtrechte für Dritte, etc. ),
• Entschädigungsleistungen für Immobilien,
• Bewertung grundstücksgleicher Rechte,
• Höhe des angemessenen Erbbauzinses
• und vieles mehr….

ANLÄSSE FÜR BEWERTUNGEN

Verkaufsabsicht
Ihr erster Schritt, um zu wissen, um welchen Wert es geht. Ein Gutachten ist Ihr Ass im Ärmel bei Preisverhandlungen mit Kaufinteressenten.
Besteuerungsverfahren
Im Rahmen der Verkehrswertbesteuerung der Immobilie bei Erb- und Schenkungsvorgängen. Unser Gutachten schützt Sie vor Vermögensverlusten bei fiskalischer Bewertung. Auch bei Betriebsauflösungen und Betriebsübertragungen unverzichtbar.
Handelsrechtliche Bewertungen
Unser Gutachten ist die rechtssichere Grundlage für Ihre handelsrechtliche Bewertung und für Ihre unternehmenspolitische Entscheidung. Gerne zeigen wir Ihnen umfangreiche Referenzen im Bereich gewerblicher und industrieller Großobjekte aller Sparten.
Scheidungen & Erbengemeinschaften
Die Immobilie stellt oft die größte Vermögensposition dar. Die individuellen Absichten der Beteiligten führen zu unterschiedlichen Preiserwartungen. Eine unabhängige und faire, gut nachvollziehbare Bewertung führt zur schnelleren und Nerven schonenden Einigung.
Behördliche Zwecke
Bei Zwangsversteigerung und familiengerichtlichen Verfahren sind wir kompetenter Ansprechpartner für alle Beteiligten. Unsere Referenzadressen in diesem Bereich schätzen unsere kompetente und zuverlässige Arbeit.

UNSERE GUTACHTEN STELLEN KOMPLEXE DINGE KORREKT, FAIR UND NACHVOLLZIEHBAR DAR.
RUFEN SIE UNS AN, WIR SETZEN UNS AUCH FÜR SIE EIN!

TEL 0731 / 6031 6470

© 2022 Sachverständiger Werner Penschke
89077 Ulm-Söflingen | Klosterhof 48 | Tel. 0731/6031 6470 | Fax 0731/60316472 | E-Mail info@svpenschke.de

Gutachten und Bewertungen für Immobilien, Häuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte und Gewerbeflächen
Sachverständiger Werner Penschke, DIE Profis im Raum Ulm, Neu-Ulm, Biberach und Göppingen.

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DAS LEISTEN WIR FÜR
SIE & IHRE IMMOBILIE

Wir erstellen Wertgutachten über Immobilien, eine komplexe Aufgabe mit weitreichenden finanziellen und rechtlichen Konsequenzen. Daher sollte sie auch nur von erfahrenen Sachverständigen durchgeführt werden. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Arten von Gutachten und von Anlässen, wann Wertgutachten hilfreich oder zwingend notwendig sind.

Durch eine nachvollziehbare Darstellung im Gutachten werden Ergebnisse begreifbar; bei mehreren Beteiligten (z.B. bei Erbauseinandersetzungen, steuerlichen Verfahren) wird oft erst durch das Gutachten eine Einigung möglich. Dabei sind wir gerne behilflich.

ARTEN VON GUTACHTEN

Verkehrswertgutachten
Der Verkehrswert ist der Wert, der bei einem normalen Verkauf in angemessener Zeit reell zu erzielen wäre. Er stellt damit den Marktwert dar.
Bei:
• Geplantem Verkauf,
• Vermögensauseinandersetzungen (Scheidung, Erbengemeinschaft),
• behördlichen Zwecken,
• handelsrechtlichen und steuerlichen Zwecken.
Beleihungswertgutachten
Der Beleihungswert ist der Wert, den Kreditinstitute wie Banken und Sparkassen bei einer Kreditvergabe zugrunde legen, wenn die Besicherung durch Ihre Immobilie erfolgt. Er berücksichtigt nicht den augenblicklichen Wert, sondern langfristige und besonders sichere Eigenschaften der Immobilie.
Bei:
• Kreditaufnahme mit Absicherung durch eine Grundschuld oder
• Hypothek an Ihrer Immobilie.
Mietgutachten
Der Mietwert ist der Wert, der im Augenblick marktüblich von einem Mieter für Ihre Immobilie gezahlt werden würde.
Bei:
Verhandlungen mit Ihrem Mieter, z.B. im Zusammenhang mit Ihrem Mieterhöhungsverlangen, teilweise bei Scheidungsverhandlungen.
Sonstige Gutachten
Gerne stehen wir für weitere Bewertungsaufgaben in jedem Zusammenhang mit Ihrer Immobilie zur Verfügung.
Beispiele:
• Bewertung von Lasten an Immobilien (Wohnungsrecht, Geh- und Fahrtrechte für Dritte, etc. ),
• Entschädigungsleistungen für Immobilien,
• Bewertung grundstücksgleicher Rechte,
• Höhe des angemessenen Erbbauzinses
• und vieles mehr….

ANLÄSSE FÜR BEWERTUNGEN

Verkaufsabsicht
Ihr erster Schritt, um zu wissen, um welchen Wert es geht. Ein Gutachten ist Ihr Ass im Ärmel bei Preisverhandlungen mit Kaufinteressenten.
Besteuerungsverfahren
Im Rahmen der Verkehrswertbesteuerung der Immobilie bei Erb- und Schenkungsvorgängen. Unser Gutachten schützt Sie vor Vermögensverlusten bei fiskalischer Bewertung. Auch bei Betriebsauflösungen und Betriebsübertragungen unverzichtbar.
Handelsrechtliche Bewertungen
Unser Gutachten ist die rechtssichere Grundlage für Ihre handelsrechtliche Bewertung und für Ihre unternehmenspolitische Entscheidung. Gerne zeigen wir Ihnen umfangreiche Referenzen im Bereich gewerblicher und industrieller Großobjekte aller Sparten.
Scheidungen & Erbengemeinschaften
Die Immobilie stellt oft die größte Vermögensposition dar. Die individuellen Absichten der Beteiligten führen zu unterschiedlichen Preiserwartungen. Eine unabhängige und faire, gut nachvollziehbare Bewertung führt zur schnelleren und Nerven schonenden Einigung.
Behördliche Zwecke
Bei Zwangsversteigerung und familiengerichtlichen Verfahren sind wir kompetenter Ansprechpartner für alle Beteiligten. Unsere Referenzadressen in diesem Bereich schätzen unsere kompetente und zuverlässige Arbeit.

© 2022 Sachverständiger Werner Penschke
89077 Ulm-Söflingen
Klosterhof 48
Tel. 0731/60316470
Fax 0731/60316472
E-Mail info@svpenschke.de

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Sachverständiger Werner Penschke, DIE Profis im Raum Ulm, Neu-Ulm, Biberach und Göppingen.